AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TOVA Handels GmbH
1) Allgemeines
Mit Aufgabe der Bestellung oder durch Erteilung eines Auftrages erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verkaufs- und Lieferbedingungen an.
2) Geltungsbereich
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der TOVA Handels GmbH, nachfolgend "TOVA" gelten für alle von TOVA angebotenen und verkauften Produkte und Dienstleistungen und bilden einen integrierenden Bestandteil jedes zwischen der TOVA und einem Kunden abgeschlossenen Vertrages. Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, die mit TOVA in Geschäftsbeziehung steht.
2.2 TOVA behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.
2.3 Diese AGB gelten vom Kunden mit jedem Vertragsabschluss als vom Kunden akzeptiert. Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, TOVA hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
3) Informationen zu Produkte und Dienstleistungen
Die Informationen über Produkte und Dienstleistungen werden von TOVA so übersichtlich und kundenfreundlich wie möglich zusammengestellt. Soweit es sich um Herstellerangaben handelt, wird hierfür keine Gewähr übernommen.
4) Preise und Rabatte
4.1 Alle Preise ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer sind freibleibend und verstehen sich netto, ohne Skontoabzug in CHF. Steuern und Abgaben, die auf dem Abschluss oder der Erfüllung von Verträgen erhoben werden, bzw. deren Erhöhungen gehen zu Lasten des Kunden und sind im Preis nicht inbegriffen.
4.2 Preisänderungen bleiben vorbehalten und die Preise sind freibleibend sofern nicht ausdrücklich eine feste Gültigkeitsdauer vereinbart wurde.
4.3 Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese unterliegen jedoch einer allfälligen Teuerung, z.B. infolge Preiserhöhungen der Lieferanten oder anderer ausserordentlicher Umstände. Diese Teuerung geht zu Lasten des Kunden.
4.4 Die Preise verstehen sich exklusive vRG- und INOBatt-Gebühren. Diese Gebühren sind weder skonto- noch rabattberechtigt und werden dem Kunden verrechnet.
4.5 Die Preise verstehen sich inklusive Verpackung, mit Ausnahme von Europaletten, EPAL. Diese bleiben Eigentum des Spediteurs und sind diesem zurückzugeben oder werden jeweils mit CHF 75.00 verrechnet.
5) Lieferung und Lieferkosten
5.1 Angegebene Lieferfristen sind unverbindliche Richtwerte und es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung bei Verhinderung/Verzögerung oder höherer Gewalt. Sie berechtigen den Kunden auch nicht zum Rücktritt vom Vertrag.
5.2 Die Lieferung erfolgt DAP (Incoterms 2020) und durch TOVA selbst oder durch einen von TOVA beauftragten Logistikdienstleister, wobei die Abladestelle leicht erreichbar sein muss.
5.3 Bei der Entladung hat der Kunde die erforderliche Hilfe zu leisten, etwa mithilfe von bauseits gestelltem Stapler, Ameise oder auch Manpower.
5.4 Nicht vereinbarten Wartezeiten werden in Rechnung gestellt.
5.5 Ist die Lieferung avisiert, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person bei der Anlieferung jedoch nicht anwesend, so gilt die Ware mit dem Abladen als ordnungsgemäss übergeben. Zudem wird jeder Ablad mittels Aufnahme eines Fotos dokumentiert. Die Vorlage des Fotos der gelieferten Bestellung gilt zudem als Bestätigung der Lieferung.
5.6 Allfällige Transportschäden sind dem Lieferanten durch den Kunden unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden.
5.7 Alle Lieferungen innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein werden grundsätzlich nach den Tarifen des beauftragten Logistikdienstleisters berechnet und als Versandpauschale verrechnet.
5.8 Frankolieferungen sind nach Absprache möglich. Ausgenommen hiervon sind Lieferkosten an Destinationen, die vom Logistikdienstleister nicht direkt angefahren werden können (z.B. Zugang nur mit Berg- oder Seilbahn, Ablad, Kran etc.). Diese Kosten werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
5.9 Mehrkosten für Sonderversendungsformen wie Luftfracht, Eil- oder Expressversand werden ebenfalls in jedem Fall berechnet.
6) Verfügbarkeit
6.1 TOVA pflegt die Verfügbarkeitsinformationen sorgfältig und versucht diese so korrekt wie möglich darzustellen. Dennoch kann es insbesondere aufgrund von Lieferengpässen zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zu Lieferzeiten sind daher ohne Gewähr und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden.
6.2 Die von der TOVA gemachten Angebote sowie die auf der Website veröffentlichten Angebote sind freibleibend und die TOVA ist nicht verpflichtet, alle Angebote vorrätig zu halten.
6.3 Die Lieferung kann auch gänzlich unmöglich werden, wenn ein Produkt nicht mehr hergestellt oder geliefert werden kann. In diesem Fall tritt die Unmöglichkeit der Lieferung (auflösende Bedingung) gemäss dem folgenden Absatz ein.
7) Vertragsabschluss
7.1 Die auf www.tova-handel.ch publizierten Produkte, Dienstleistungen und Preise gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der (auflösenden) Bedingung der Nichtlieferbarkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe (seitens des Herstellers oder seitens TOVA).
7.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde seine Bestellung im Online-Shop, im Ladengeschäft, telefonisch oder per E-Mail aufgibt. Der Eingang einer Online-Bestellung wird dem Kunden durch eine automatisch generierte Bestellbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angezeigt. Der Zugang der automatisch generierten Bestellbestätigung stellt keine Zusage dar, dass das Produkt tatsächlich verfügbar ist oder geliefert werden kann. Sie zeigt dem Kunden lediglich an, dass die Bestellung bei TOVA eingegangen ist und damit der Vertrag unter dem Vorbehalt der Lieferbarkeit zustande gekommen ist.
7.3 Ist eine Lieferung gemäss dem Absatz "6) Verfügbarkeit" nicht möglich, wird der Vertrag sofort und automatisch aufgelöst. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert. Falls der Kunde bereits bezahlt hat, wird ihm dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von seiner Zahlungspflicht befreit. Infolge einer solchen Vertragsauflösung ist TOVA nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet.
8) Zahlungsbedingungen
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. Es gelten die auf der Rechnung aufgedruckten Zahlungsbedingungen. Die aktuellen Zahlungsmöglichkeiten und deren Konditionen sind unter www.tova-handel.ch publiziert.
8.2 TOVA behält sich das Recht vor, Kunden ohne Angabe von Gründen von einzelnen Zahlungsmöglichkeiten auszuschliessen.
8.3 Akontorechnungen können verlangt werden und sind in der Auftragsbestätigung oder im Angebot aufgeführt.
8.4 Aufträge mit einem Netto-Warenwert von über CHF 20'000.00 werden nach Absprache oder wie folgt fakturiert:
30% bei Auftragserteilung;
30% bei Lieferbereitschaft;
30% bei Lieferung oder spätestens 30 Tage nach Lieferbereitschaft;
10% bei Schlussabrechnung oder spätestens 60 Tage nach Lieferbereitschaft.
Eine andere Aufteilung ist nach Rücksprache mit TOVA möglich.
8.5 Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tage netto zahlbar. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
8.6 Hält der Kunde den Zahlungstermin nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an den gesetzlichen Verzugszins zu entrichten.
8.7 Die dem Kunden gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von TOVA (Eigentumsvorbehalt). Der Kunde räumt TOVA das Recht ein, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.
9) Zahlungsverzug
9.1 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle ausstehenden Beträge, die der Kunde TOVA unter welchem Titel auch immer schuldet, sofort fällig und TOVA kann diese Beträge sofort einfordern und weitere Lieferungen an den Kunden einstellen.
9.2 Im Falle einer Bestellung per Vorauszahlung kann TOVA alle betroffenen Verträge automatisch und ohne weitere Vorankündigung kündigen, und zwar frühestens sieben Kalendertage, nachdem TOVA dem Kunden erfolglos eine Zahlungsaufforderung zugesandt hat.
9.3 TOVA ist berechtigt, ab der 1. Mahnung eine Mahngebühr von mindestens CHF 50.00. TOVA behält sich das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten.
10) Stornierung und Vertragsauflösung
10.1 Bestellungen sind gemäss dem Absatz "7) Vertragsabschluss" der AGB verbindlich und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet.
10.2 Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Kunden sind ausnahmsweise und nach freiem Ermessen von TOVA möglich.
10.3 Die Möglichkeit einer Stornierung hängt vom Produkt und vom Zeitpunkt der Stornierung ab, mit Ausnahme von Sonderanfertigungen. Je nachdem kann die Bestellung kostenlos, gegen eine Umtriebsentschädigung oder gar nicht storniert werden.
10.4 Nimmt der Kunde trotz Abnahmeverpflichtung die Produkte nicht innerhalb von zwei Wochen ab, kann TOVA vom Vertrag zurücktreten und die Umtriebskosten in Rechnung stellen.
10.5 Im Falle einer Lieferverzögerung seitens TOVA gemäss Absatz "6) Verfügbarkeit" der AGB hat der Kunde frühestens 60 Kalendertage nach dem vereinbarten Liefertermin das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts wegen Nichtlieferung erstattet TOVA dem Kunden bereits im Voraus bezahlte Beträge zurück.
10.6 Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nicht in Fällen höherer Gewalt, Streiks, Produktionseinschränkungen, Schäden an Produktionsanlagen, Betriebseinstellungen, Lieferverzögerungen oder Nichtbelieferung durch Vorlieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnlichen unvorhergesehenen und nicht von uns zu vertretenden Ereignissen.
11) Umtausch und Rückgabe
11.1 Es besteht kein generelles Umtausch- und Rückgaberecht. Ein Umtausch oder eine Rückgabe von Produkten ist nur nach Anmeldung durch den Kunden und nach schriftlicher Genehmigung sowie Zustimmung und Rücksprache mit TOVA möglich. Die Verweigerung der Rückgabe muss nicht begründet werden.
11.2 Sonderanfertigungen, modifizierte Produkte, Einzelteile und andere speziell angefertigte Artikel können in keinem Fall zurückgenommen werden.
11.3 Möchte der Kunde Produkte zurücksenden, muss er sich vor der Rücksendung mit TOVA in Verbindung setzen.
11.4 Produkte, die zum Zeitpunkt der Bestellung im Lager der TOVA vorrätig waren und sich noch in der unbeschädigten Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand befinden, können in der Regel zurückgenommen werden. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir Produkte, die sich nicht in einwandfreiem Zustand befinden oder deren Verpackung unvollständig oder beschädigt ist, nicht mehr oder nur gegen eine Umtauschgebühr zurücknehmen können.
11.5 Bei Rücksendung wird eine Rücksendepauschale von CHF 90.00 erhoben. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Die Gefahr bleibt bis zum Eintreffen der Rücksendung im Lager der TOVA beim Kunden.
12) Prüfpflicht und Mängelrüge
12.1 Der Kunde hat die Bestellung unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Mängel sind TOVA unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung / Abholung anzuzeigen, andernfalls die Lieferung mit offensichtlichen Mängel als genehmigt gilt.
12.2 Der Kunde hat das Produkt im Anlieferungszustand aufzubewahren und darf es nicht gebrauchen oder in Betrieb nehmen.
12.3 Bei Anlieferung durch einen Logistikdienstleister bestätigt der Kunde durch seine Unterschrift auf dem Lieferschein o.ä., dass das Produkt keine offensichtlichen Mängel aufweist. Andernfalls hat er den Mangel zu rügen. Dies gilt nicht für versteckte Mängel.
12.4 Bei Falschlieferungen ist der Kunde zur Sorgfalt und zur unverzüglichen Mitteilung an TOVA verpflichtet. Bei Beschädigung der Ware haftet der Kunde gegenüber TOVA.
13) Verbindlichkeiten
Alle Angaben wie z.B. Masse oder Abbildungen sind unverbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Herstellerdatenblätter, Abbildungen etc. sind nur im Sinne von Richtwerten massgebend.
14) Nutzen- und Gefahrenübergang
Der Transport der Ware erfolgt auf Gefahr und Risiko des Empfängers. Allfällige Beschädigungen oder Verluste sind sofort nach Erhalt dem jeweiligen Logistikdienstleister zwecks Erstellung eines Schadensprotokolls zu melden.
15) Gewährleistung
15.1 Für alle eigenen Produkte schliesst TOVA, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Gewährleistung aus. Im Übrigen gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
15.2 Es gilt stets die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferdatum, wobei TOVA die Wahl hat, die Gewährleistung durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung zu erbringen. Sofern eine Nachbesserung möglich ist, gilt das Recht auf Wandlung und Minderung als ausgeschlossen.
15.3 Die Gewährleistung wird nur erbracht, soweit keine Ausschlussgründe wie normaler Verschleiss, Eingriffe und Manipulationen sowie äussere Umstände wie Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden etc. vorliegen.
15.4 Geringe handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, dem Gewicht, der Grösse und der Farbe sowie generell alle Abweichungen, die nicht von den geltenden Normen abweichen, gelten nicht als Mängel, sofern die gelieferte Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist.
15.5 Für alle übrigen Produkte gelten die Garantiefristen des Herstellers, insbesondere für Komponenten, die einem regelmässigen Verschleiss unterliegen.
15.6 Mängel, die unter die Garantie fallen, werden von TOVA behoben.
16) Haftung
16.1 Schadenersatzansprüche gegen TOVA und deren Erfüllungsgehilfen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Nutzung, durch Fehlleistungen oder durch Leistungsausfall ergeben, ist wegbedungen.
16.2 Dieser Haftungsausschluss gilt auch für alle Arten von direkten und indirekten Schäden (also sowohl Personen- als auch Sach- und reine Vermögensschäden), die durch fehlerhafte bzw. unsachgemässe Montage, Anwendung etc. des Produktes durch den Kunden verursacht werden.
17) Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der TOVA. Es steht TOVA jedoch frei, den Sitz oder Wohnsitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts, unter vollständigem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
17.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam oder unvollständig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit dieser AGB und des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
17.3 Diese AGB traten am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzen ab diesem Zeitpunkt alle früheren Fassungen.
Kirchberg BE, Januar 2024
Weitere Angaben
Kontaktadresse:
TOVA Handels GmbH
Industrie Neuhof 15a
3422 Kirchberg BE
Schweiz
E-Mail: info@tova-handel.ch
Vertretungsberechtigte Personen:
Geschäftsleitung
Thomas von Allmen
Otto von Allmen
Handelsregistereintrag:
Eingetragener Firmenname: TOVA Handels GmbH
Mehrwertsteuernummer: CHE-416.982.323 MWST
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